Winterdienst in
    Ettlingen und Karlsruhe

    Räumen, streuen, dokumentieren — nach den Zeiten, die Ihre Gemeinde vorschreibt. In Ettlingen und Rastatt bis 7 Uhr, in Karlsruhe und Malsch bis 7:30 Uhr.

    4,7/518 Google-Bewertungen15+ Jahre · vollversichert07243 9245279
    Ettlingen
    Karlsruhe
    Rastatt
    Malsch

    Zahlen, die sich prüfen lassen

    Bewertungen bei Google, das Gründungsjahr, die Uhrzeit aus der Satzung.

    4,7/5
    aus 18 Google-Bewertungen
    15 Jahre
    im Einsatz, seit 2011
    7:00 Uhr
    bis dahin muss der Gehweg in Ettlingen frei sein
    kein Salz
    Auftaumittel sind in Ettlingen, Karlsruhe und Malsch verboten

    Nachts Schnee gefallen?

    Bis 7 Uhr muss der Gehweg frei sein. Wer jetzt niemanden hat, ruft an — wir sagen Ihnen sofort, ob wir es heute noch schaffen.

    Verkehrssicherungspflicht

    Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt

    Räumen und Streuen ist eigentlich Sache der Gemeinde. Baden-Württemberg erlaubt ihr aber, die Pflicht per Satzung an die Straßenanlieger weiterzugeben, und genau das haben Ettlingen, Karlsruhe, Malsch und Rastatt getan. Wer ein Grundstück an einer Straße mit Gehweg hat, ist damit zuständig.

    Der Kreis ist weiter, als viele annehmen. Ettlingen, Malsch und Rastatt nennen in § 2 Abs. 1 ihrer Satzungen neben den Eigentümern ausdrücklich Mieter und Pächter. Karlsruhe spricht von Eigentümern, Erbbauberechtigten und Besitzern. Und ein Grünstreifen zwischen Grundstück und Gehweg befreit niemanden: Bis zu zehn Meter Abstand bleibt der Anlieger pflichtig.

    Auch Mieter sind gemeint

    Drei der vier Satzungen nennen Mieter und Pächter im Wortlaut. Wer davon im Innenverhältnis räumt, klärt der Mietvertrag — gegenüber der Gemeinde bleiben beide im Blick.

    Übertragen heißt nicht erledigt

    Ein Winterdienstvertrag nimmt Ihnen die Arbeit ab, nicht jede Verantwortung. Eine Kontrollpflicht bleibt. Der Vertrag sollte deshalb Flächen, Auslöser und Fristen benennen.

    Ohne Protokoll kein Nachweis

    Stürzt jemand, zählt nicht, dass geräumt wurde, sondern dass es belegbar ist. Wir dokumentieren Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel je Einsatz.

    Die Angaben geben den Stand der jeweiligen Streupflichtsatzung im August 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Satzungstext Ihrer Gemeinde.

    Aus den Satzungen

    Räum- und Streuzeiten im Vergleich

    Jede Gemeinde regelt die Streupflicht selbst. Zwischen Ettlingen und Karlsruhe liegt eine halbe Stunde, zwischen Rastatt und Malsch eine ganze Stunde am Abend.

    Tabelle seitlich scrollen →

    Räum- und Streupflichten im Vergleich: Ettlingen, Karlsruhe, Malsch, Rastatt
    RegelungEttlingenKarlsruheMalschRastatt
    Werktags geräumt bis7:00 Uhr§ 77:30 Uhr§ 5 Abs. 47:30 Uhr§ 7 Abs. 17:00 Uhr§ 7
    Sonn- und feiertags bis8:00 Uhr§ 79:00 Uhr§ 5 Abs. 49:00 Uhr§ 7 Abs. 18:00 Uhr§ 7
    Pflicht endet21:00 Uhr§ 721:00 Uhr§ 5 Abs. 421:00 Uhr§ 7 Abs. 120:00 Uhr, vor öffentlichen Gebäuden und Firmengelände erst nach Ende der Öffnungszeiten bzw. Arbeitsende§ 7
    Zu räumende Breitemindestens 1 m§ 5 Abs. 13/4 der Breite, höchstens 3 m§ 5 Abs. 2mindestens 1,0 m§ 5 Abs. 1mindestens 1,20 m der Gehwegbreite, bei schmaleren abgesetzten Gehwegen deren tatsächliche Breite§ 5 Abs. 1
    Ohne Gehweg1,50 m am Fahrbahnrand§ 3 Abs. 21,50 m am Fahrbahnrand§ 5 Abs. 21,0 m am Fahrbahnrand§ 3 Abs. 21,20 m am Fahrbahnrand§ 3 Abs. 2
    Zulässige StreumittelSand, Splitt oder Granulat, Asche§ 6 Abs. 2Sand, Splitt oder Asche§ 5 Abs. 3Sand, Splitt oder Asche§ 6 Abs. 2Sand oder Splitt§ 6 Abs. 2
    Auftaumittelverboten§ 6 Abs. 3Salze und salzhaltige Stoffe verboten§ 5 Abs. 3verboten, ausnahmsweise bei Eisregen in geringstmöglicher Menge§ 6 Abs. 3nur in Ausnahmefällen bei extremer Eisglätte, in geringen Mengen§ 6 Abs. 3
    Gehweg nur einseitigauch die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite sind pflichtig§ 2 Abs. 3nur die Anlieger auf der Gehwegseite§ 2 Abs. 2nur die Anlieger auf der Gehwegseite§ 2 Abs. 3nur die Anlieger auf der Gehwegseite§ 2 Abs. 3
    BußgeldOrdnungswidrigkeit, Geldbuße nach § 54 Abs. 2 StrG BW und § 17 OWiG§ 8Geldbuße bis 500 €§ 6 Abs. 2Geldbuße von 2,50 € bis 500 €, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 €§ 8 Abs. 2Ordnungswidrigkeit, Geldbuße nach § 54 Abs. 2 StrG BW und § 17 OWiG§ 8 Abs. 2

    Quellen

    Satzungstexte abgerufen im August 2026. Gemeinden ändern ihre Satzungen — im Zweifel gilt der Text auf der Seite der Kommune.

    Streumittel

    Was gestreut werden darf — und was nicht

    Streusalz ist in allen vier Orten die falsche Wahl. Ettlingen und Malsch verbieten auftauende Streumittel im Wortlaut, Karlsruhe nennt Salze und salzhaltige Stoffe ausdrücklich, Rastatt lässt sie nur in Ausnahmefällen bei extremer Eisglätte und in geringen Mengen zu. Wer trotzdem salzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    Zulässig sind abstumpfende Mittel. Ettlingen erlaubt Sand, Splitt oder Granulat und Asche, Karlsruhe und Malsch Sand, Splitt oder Asche. Rastatt nennt in § 6 Abs. 2 nur Sand oder Splitt — Asche fehlt dort. Malsch macht als einzige der vier eine benannte Ausnahme: bei Eisregen sind Auftaumittel erlaubt, in geringstmöglicher Menge.

    Und danach muss es wieder weg. Karlsruhe schreibt das Aufkehren direkt in die Satzung: nach Ende des Bedarfs ist das verbleibende Streugut zusammenzukehren und zu entfernen. Wir nehmen das Frühjahrsaufkehren deshalb auf Wunsch in den Saisonvertrag.

    Erlaubt

    Sand, Splitt, Granulat. Asche in Ettlingen, Karlsruhe und Malsch — in Rastatt nicht genannt.

    Verboten

    Streusalz und andere auftauende Mittel. Ettlingen § 6 Abs. 3, Karlsruhe § 5 Abs. 3, Malsch § 6 Abs. 3.

    Ausnahmen

    Malsch bei Eisregen, Rastatt bei extremer Eisglätte. Beide nur in geringer Menge.

    Unsere Leistungen

    Kompletter Winterdienst

    Kritisch bei Neuschnee

    Schnee räumen

    Schneeräumung auf Gehwegen, Einfahrten und Parkplätzen

    Unsere Leistungen:

    Gehwege & Einfahrten räumen
    Parkplätze freihalten
    Schnee fachgerecht entsorgen
    Rufbereitschaft in der Saison

    Ihre Vorteile:

    Verkehrssicherheit
    Haftungsschutz
    Die Geräte dafür
    Vor der Frist fertig
    01
    Präventiv bei Frost

    Streudienst

    Streudienst gegen Glätte, mit abstumpfenden Mitteln statt Salz

    Unsere Leistungen:

    Präventive Glättebekämpfung
    Splitt, Sand und Granulat
    Salzfrei nach Ortssatzung
    Regelmäßige Kontrollfahrten

    Ihre Vorteile:

    Rutschfeste Wege
    Satzungskonform
    Bedarfsgerechte Dosierung
    Vorbeugender Schutz
    02
    Sofort bei Eisglätte

    Eisbeseitigung

    Eis abtragen, wo Streuen allein nicht mehr reicht

    Unsere Leistungen:

    Eisfräsen & mechanische Beseitigung
    Abstumpfende Mittel statt Enteiser
    Spezialgeräte für hartnäckiges Eis
    Nachkontrolle & Absicherung

    Ihre Vorteile:

    Sofortige Sicherheit
    Schonende Verfahren
    Kein Salz im Boden
    Die Technik dafür
    03
    Saisonale Planung

    Komplett-Betreuung

    Die ganze Saison abgedeckt, mit einem Vertrag

    Unsere Leistungen:

    Wartungsvertrag ganze Saison
    Wetterlage im Blick
    Feste Einsatzplanung
    Einsatzprotokoll je Fahrt

    Ihre Vorteile:

    Sorgenfrei durch den Winter
    Feste Betreuung
    Kostenplanbarkeit
    Nachweis im Streitfall
    04
    Ablauf

    Wie ein Wintereinsatz abläuft

    Sechs Schritte, von der Wettervorhersage bis zum Protokoll.

    1. 01

      Wetterlage prüfen

      Vorhersage und Bodentemperatur entscheiden, ob in der Nacht gefahren wird. Schneefall um drei Uhr morgens muss um sieben abgearbeitet sein.

    2. 02

      Vor der Frist anfahren

      Geräumt sein muss es um 7:00 Uhr in Ettlingen und Rastatt, um 7:30 Uhr in Karlsruhe und Malsch. Sonn- und feiertags jeweils eine bis anderthalb Stunden später.

    3. 03

      Räumen

      Gehweg auf der vorgeschriebenen Breite, dazu ein Zugang zur Fahrbahn je Grundstück. Der Schnee kommt an den Rand, nicht auf die Straße.

    4. 04

      Streuen

      Abstumpfendes Material auf die geräumte Fläche. An Treppen, Steigungen und Hauseingängen zuerst.

    5. 05

      Nachkontrolle

      Hält der Schneefall an, wird wiederholt gefahren. Die Satzungen verlangen genau das: unverzüglich, bei Bedarf auch mehrfach.

    6. 06

      Protokollieren

      Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Im Haftungsfall ist das der Unterschied zwischen Nachweis und Behauptung.

    Kosten

    Woraus sich der Preis für eine Saison ergibt

    Eine Pauschale, die auf jedes Objekt passt, gibt es nicht. Diese fünf Punkte bestimmen den Preis.

    Fläche
    Länge und Breite der Gehwege, dazu Hofflächen, Stellplätze, Treppen und Hauszugänge. Nicht die Grundstücksgröße zählt, sondern was tatsächlich geräumt wird.
    Objekte auf einer Route
    Vier Häuser in derselben Straße kosten pro Quadratmeter weniger als ein einzelnes am Ortsrand. Die Anfahrt verteilt sich.
    Bereitschaft oder Einzelabruf
    Eine Saisonpauschale deckt jeden Einsatz ab, auch einen schneereichen Januar. Beim Einzelabruf zahlen Sie je Fahrt und tragen das Wetterrisiko selbst.
    Streumaterial
    Sand, Splitt oder Granulat, und ob das Aufkehren im Frühjahr im Vertrag steht. Karlsruhe verlangt es ausdrücklich.
    Dokumentation
    Ein Protokoll je Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel kostet Zeit. Wer es für die Haftungsfrage braucht, lässt es in den Vertrag schreiben.

    Für ein Angebot brauchen wir die Adresse, die zu räumenden Flächen und den gewünschten Umfang.

    Fragen und Antworten

    Häufige Fragen zum Winterdienst

    Die Antworten stehen so in den Satzungen von Ettlingen, Karlsruhe, Malsch und Rastatt.

    Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, muss unverzüglich nachgeräumt werden, bei Bedarf mehrfach. Abends endet die Pflicht um 21 Uhr.

    „Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.“
    Streupflichtsatzung Ettlingen (B 23), § 7

    Nein. Karlsruhe verlangt werktags 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr, Ettlingen 7 und 8 Uhr. Zwischen zwei Nachbarstädten liegt damit eine halbe bis eine ganze Stunde. Wer Objekte in beiden Städten hat, arbeitet nach zwei Fristen.

    „Die Gehflächen müssen werktags bis 07:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 09:00 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.“
    Karlsruher Stadtrecht 1/9, § 5 Abs. 4

    In Ettlingen und Malsch nicht: Beide Satzungen verbieten auftauende Streumittel. Karlsruhe nennt Salze und salzhaltige Stoffe ausdrücklich als unzulässig. Rastatt lässt sie nur in Ausnahmefällen bei extremer Eisglätte und in geringen Mengen zu. Gestreut wird mit abstumpfendem Material — Sand, Splitt, teils Asche.

    „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“
    Streupflichtsatzung Ettlingen (B 23), § 6 Abs. 3

    Ettlingen, Malsch und Rastatt nennen in § 2 Abs. 1 neben den Eigentümern ausdrücklich Mieter und Pächter. Karlsruhe spricht von Eigentümern, Erbbauberechtigten und Besitzern. Wer davon im Einzelfall zur Schaufel greift, regelt zusätzlich der Mietvertrag. Gegenüber der Gemeinde bleibt der Kreis aber so weit, wie die Satzung ihn zieht.

    „Eigentümer und Besitzer, ausdrücklich auch Mieter und Pächter“
    Streupflichtsatzung Ettlingen (B 23), § 2 Abs. 1

    Ettlingen und Malsch verlangen mindestens einen Meter, Rastatt 1,20 Meter der Gehwegbreite. Karlsruhe rechnet anders: drei Viertel der Breite, höchstens aber drei Meter. Wo kein Gehweg vorhanden ist, wird am Fahrbahnrand geräumt — 1,50 Meter in Ettlingen und Karlsruhe, 1,20 in Rastatt, einen Meter in Malsch.

    In Ettlingen, Karlsruhe und Malsch um 21 Uhr. Rastatt ist der Ausreißer: dort endet sie um 20 Uhr — vor öffentlichen Gebäuden und Firmengelände allerdings erst nach Ende der Öffnungszeiten oder nach Arbeitsende, wenn diese später liegen. Für Gewerbeobjekte in Rastatt ist das der entscheidende Satz.

    „Die Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr, mit Ausnahme vor öffentlichen Gebäuden und vor Firmengelände, hier endet die Pflicht nach Ende der Öffnungszeiten bzw. Arbeitsende, wenn diese über 20.00 Uhr hinausgehen.“
    Streupflichtsatzung Rastatt, § 7

    Ein Verstoß gegen die Streupflichtsatzung ist eine Ordnungswidrigkeit. Malsch beziffert sie als einzige der vier Gemeinden im Satzungstext, Karlsruhe nennt eine Obergrenze von 500 Euro. Ettlingen und Rastatt verweisen auf das Straßengesetz und das Ordnungswidrigkeitengesetz. Davon unabhängig ist die zivilrechtliche Haftung, wenn jemand stürzt.

    „Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 2,50 Euro und höchstens 500,00 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250,00 Euro geahndet werden.“
    Streupflichtsatzung Malsch, § 8 Abs. 2

    Das hängt an fünf Punkten: der Fläche, der Zahl der Objekte auf einer Route, der Frage Bereitschaftspauschale oder Einzelabruf, dem Streumaterial samt Aufkehren im Frühjahr und dem Umfang der Dokumentation. Eine Pauschale, die für jedes Objekt passt, gibt es nicht — für ein Angebot brauchen wir Adresse und Flächen.

    Kundenbewertungen

    Das sagen unsere Kunden über uns

    18 Google Bewertungen · Durchschnitt 4.7 ⭐

    Renate Stolz

    Renate Stolz

    vor einem Jahr

    Mit dem Service bin ich sehr zufrieden, die Arbeit (Fensterreinigung in Privathaushalt) wird zügig und gründlich ausgeführt, es könnte nicht besser sein. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal.

    Verifizierte Bewertung
    Iman Rahmani

    Iman Rahmani

    vor 8 Monaten

    Hervorragenden Service! Das Team ist stets pünktlich, freundlich und professionell. Die Reinigung wird gründlich und zuverlässig durchgeführt, sei es im Büro, bei Fensterreinigungen oder nach Veranstaltungen.

    Verifizierte Bewertung
    Eva-Jasmin Maier

    Eva-Jasmin Maier

    vor 2 Jahren

    Frühjahrsputz von Küche & Fenstern in Privathaushalt. Zuvorkommend & gründlich. Wir sind sehr zufrieden, gerne wieder.

    Verifizierte Bewertung
    Javier García

    Javier García

    vor 3 Jahren

    Ich bin sehr zufrieden mit dem Service. Das Personal ist sehr freundlich und hilfsbereit. Mein Büro und meine Fenster sind sehr sauber geworden. Ich werde sie für das nächste Mal wieder engagieren.

    Verifizierte Bewertung
    Johannes Hofmann

    Johannes Hofmann

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    Sehr angenehmer & zuverlässiger Servicepartner rund die Kernbereiche Reinigung & Demontage/-Montagearbeiten - bereits berufliche und private Projekte zusammen begleitet, gerne auch zukünftig weitere gemeinsame Projekte!

    Verifizierte Bewertung
    LorenZo

    LorenZo

    vor 3 Jahren

    Top leistung sehr zuverlässig und gründliche Reinigung, bin sehr zufrieden, kann ich nur weiter empfehlen.

    Verifizierte Bewertung
    Ricardo Brawner

    Ricardo Brawner

    vor 6 Jahren

    Sehr freundlich, hilfsbereit, kann nicht verglichen werden mit keiner Firma wo ich bis jetzt hatte. Pünktlich, motiviert, gut ausgerüstet mit allen Maschinen. Persönlicher kontakt zum Chef immer erreichbar.

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    So einfach funktioniert's

    Vier Schritte von der Anfrage bis zum ersten Reinigungstermin.

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    Formular ausfüllen oder anrufen. Beides dauert keine fünf Minuten.

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    Wir kommen vorbei, sehen uns die Flächen an und rechnen das Angebot.

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