Für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe. Was ein Vertrag regeln muss, steht zur Hälfte in der Satzung Ihrer Gemeinde. Hier für Ettlingen, Karlsruhe, Malsch und Rastatt, mit Paragraf.
Die meisten Vertragsmuster sagen „Gehweg räumen und streuen“ und lassen den Rest offen. Genau der Rest entscheidet im Schadensfall: bis wann, wie breit, womit, wie oft. Und diese Werte stehen nicht im Gesetz, sondern in der Streupflichtsatzung der Gemeinde.
Ettlingen und Karlsruhe liegen nebeneinander und haben trotzdem verschiedene Fristen, verschiedene Räumbreiten und eine entgegengesetzte Regel für den Gehweg auf der anderen Straßenseite. Ein Vertrag, der für ein Objekt in Ettlingen stimmt, ist für eines in Karlsruhe falsch.
Legen Sie diese Liste neben jedes Angebot. Fehlt ein Punkt, fragen Sie nach.
Gehweg vor dem Grundstück, Zugang zur Haustür, Hofeinfahrt, Stellplätze, Außentreppen, Müllplatz. Am besten mit Lageplan. Was nicht im Vertrag steht, wird im Zweifel auch nicht geräumt.
Ettlingen und Malsch verlangen mindestens einen Meter, Rastatt 1,20 Meter, Karlsruhe 3/4 der Breite, höchstens 3 m (§ 5 Abs. 2). Ein Vertrag mit „Gehweg räumen“ ohne Breite lässt offen, ob die Satzung erfüllt ist.
Nicht „morgens“, sondern die Frist der Gemeinde: 7:00 Uhr in Ettlingen und Rastatt, 7:30 Uhr in Karlsruhe und Malsch. Sonn- und feiertags gilt eine spätere Zeit, auch die gehört in den Vertrag.
Alle vier Satzungen verlangen, dass nach der Frist erneut geräumt wird, sobald wieder Schnee fällt: bis 21 Uhr, in Rastatt bis 20 Uhr, vor Firmengelände dort auch länger. Ein Vertrag mit „einmal täglich“ deckt das nicht ab.
In Ettlingen und Karlsruhe ist Salz auf dem Gehweg verboten, in Malsch und Rastatt nur ausnahmsweise erlaubt. Der Vertrag sollte das Streumittel nennen, damit nicht der Dienstleister im Auftrag des Eigentümers gegen die Satzung streut.
Streusalz: was wo erlaubt istIn Karlsruhe ist es Satzungspflicht: Nach Ende des Bedarfs ist das verbleibende Streugut zusammenzukehren und zu entfernen. Steht es nicht im Vertrag, wird es im März zur Zusatzposition.
Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Stürzt jemand, muss der Pflichtige zeigen, dass geräumt war. Das Protokoll ist der Nachweis, und ohne vertragliche Pflicht dazu gibt es keins.
Eine Saisonpauschale deckt jeden Einsatz ab, auch einen schneereichen Januar. Beim Einzelabruf zahlen Sie je Fahrt und tragen das Wetterrisiko selbst. Beides ist üblich, der Vertrag muss nur eindeutig sagen, welches gilt.
Alle Werte der vier Satzungen nebeneinander, mit Paragraf und Link aufs PDF der Gemeinde: Vergleichstabelle Räum- und Streupflicht.
Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes lassen sich auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. § 556 Abs. 1 BGB erlaubt die Vereinbarung, die Betriebskostenverordnung liefert den Katalog.
Zwei Dinge sind dabei zu beachten. Erstens: Wird der Winterdienst vom Hauswart erledigt, darf dieselbe Arbeit nicht zusätzlich als eigene Position erscheinen. Zweitens: Die Abrechnung braucht nachvollziehbare Belege. Ein Protokoll je Einsatz beantwortet die Rückfrage eines Mieters, bevor sie zum Widerspruch wird.
„… zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen …“
„… soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden …“
Keine Rechtsberatung. Ob und wie umgelegt werden darf, entscheidet der einzelne Mietvertrag.
Hat eine Straße nur auf einer Seite einen Gehweg, sind in Ettlingen auch die Anlieger gegenüber pflichtig (§ 2 Abs. 3 der Satzung B 23). In Karlsruhe, Malsch und Rastatt ist es umgekehrt. Ein Vertrag für ein Ettlinger Objekt ohne diesen Gehweg lässt also genau die Fläche aus, für die der Eigentümer im Zweifel haftet.
Wir schreiben die Flächen, Fristen, Breiten und Streumittel Ihrer Gemeinde in den Vertrag. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel protokolliert, das Aufkehren im Frühjahr ist auf Wunsch enthalten.
Wir fahren Objekte in Ettlingen, Karlsruhe, Malsch und Rastatt. Für Hausverwaltungen mit mehreren Häusern lohnt sich die gemeinsame Route, weil sich die Anfahrt verteilt.
Ganzjährig statt nur im Winter: Mit dem Hausmeisterservice laufen Winterdienst, Treppenhaus und Außenanlage über einen Vertrag und einen Ansprechpartner.
Satzungswerte mit Fundstelle, Gesetzeszitate im Wortlaut. Keine Rechtsberatung.
Mindestens die Flächen, die Räumbreite, die Uhrzeit, bis zu der geräumt sein muss, das Nachräumen bei anhaltendem Schneefall, das Streumittel und die Dokumentation. Breite, Uhrzeit und Streumittel stehen in der Satzung der Gemeinde und sind von Ort zu Ort verschieden. Ein Muster aus einer anderen Stadt passt deshalb selten ohne Anpassung.
Von uns nicht, und zwar mit Absicht. Ein Vertragstext ist Rechtsberatung, und ein Muster mit falscher Uhrzeit für Ihre Gemeinde schadet mehr, als es nützt. Die Checkliste oben nennt die Punkte, die in jeden Vertrag gehören. Unser Angebot enthält alle davon, mit den Werten Ihrer Satzung.
Nicht vollständig. Ein Winterdienstvertrag verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung: Als Pflichtiger bleiben Sie zur sorgfältigen Auswahl und zur Kontrolle verpflichtet. Praktisch heißt das, gelegentlich nachzusehen und Protokolle anzufordern, statt den Vertrag abzuheften.
Wenn der Mietvertrag es vorsieht, in der Regel ja. § 556 BGB erlaubt, dass der Mieter Betriebskosten trägt. § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung zählt zu den Kosten der Straßenreinigung auch die „Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“, darunter wird der Winterdienst üblicherweise abgerechnet. Für den Einzelfall gilt: Mietvertrag prüfen lassen, das hier ist keine Rechtsberatung.
„zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“
Dass er nicht doppelt auftaucht. Läuft die Arbeit über den Hauswart nach § 2 Nr. 14 BetrKV, dürfen dieselben Arbeitsleistungen nicht zusätzlich unter Nr. 8 angesetzt werden. Das steht wörtlich in der Verordnung.
„soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden“
In Ettlingen, Karlsruhe und Malsch endet die Pflicht um 21 Uhr. Rastatt setzt sie auf 20 Uhr, macht aber vor Firmengelände und öffentlichen Gebäuden eine Ausnahme: Dort gilt sie bis zum Ende der Öffnungszeit oder des Arbeitstags, wenn das später ist. Wer in Rastatt eine Spätschicht hat, braucht diese Uhrzeit im Vertrag.
„Die Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr, mit Ausnahme vor öffentlichen Gebäuden und vor Firmengelände, hier endet die Pflicht nach Ende der Öffnungszeiten bzw. Arbeitsende, wenn diese über 20.00 Uhr hinausgehen.“
Bevor der erste Frost kommt. Wer erst im ersten Schnee anruft, verhandelt unter Zeitdruck, und die Fristen der Satzung gelten ab dem ersten Glättetag. Für die Saison 2026/27 heißt das: Angebote im Oktober einholen, im November unterschreiben.
Winterdienst vor Ort: Ettlingen · Karlsruhe · Malsch · Rastatt
Winterdienst für Gewerbe, Hausverwaltungen und Privat
Oder direkt anrufen: 07243 9245279